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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Keine Haftung von Google für rechtswidrige Snippets

Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile google-haftet-nicht-fuer-rechtswidrige-snippets-3-u-67-11-oberlandesgericht-hamburg-20110526.html _blank external-link-new-window>(Urt. v.. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11) entschieden, dass durch Google-Snippets keine Rechtsverletzung eintritt.

Der Kläger begehrte von der bekannten Suchmaschine Google die Löschung mehrer Suchergebnisse, in denen sein Name in Zusammenhang mit Immobilienbetrug als "Snippets" erwähnt wurde. Er hatte bereits den identischen Sachverhalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend gemacht. Während das LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile landgericht-hamburg-20060428.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.04.2006 - Az.: 324 O 993/05) in der 1.Instanz ihm damals noch Recht gegeben hatte, hob das OLG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20070220.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.02.2007 - Az.: 7 U 126/06) in der Berufung das Urteil auf und wies die Ansprüche ab.

Im nun zu beurteilenden Hauptsacheverfahren verlor der Kläger bereits vor dem LG Hamburg <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-persoenlichkeitsverletzung-durch-google-snippets-landgericht-hamburg-20090109.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.01.2009 - Az.: 324 O 867/06), das einen Anspruch ablehnte. 

Diese Rechtsansicht bestätigte nun auch das OLG Hamburg.

Bei den Snippets handle es sich um keine Rechtsverletzungen. Denn der breiten Masse von Internet-Usern sei klar, dass die gezeigten Schlagworte nicht zwingend mit dem gezeigten Namen in Verbindung stehen müssten. Ein solcher Rückschluss liege schon deshalb fern, weil es sich um eine Suchmaschine handle, deren Eintragungen nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhe, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sei.

 

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