Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Schreiben auf passwortgeschützter Internetseite

Ein Verein darf ein Schreiben früherer Mitglieder sowie eine entsprechende Abmahnung auf der passwortgeschützten vereinsinternen Homepage veröffentlichen, um seine Mitglieder zu informieren bzw. zur Mithilfe aufzufordern, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile vereinsinterne-weitergabe-von-anwaltsschreiben-ehemaliger-mitglieder-zulaessig-27-o-734-09-landgericht-berlin-20091008.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2009 - Az.: 27 O 734/09).

Die Kläger waren ehemalige Mitglieder des Beklagten, eines Vereins. Nachdem die Kläger ausgetreten waren, mahnten sie den Beklagten ab und forderten ihn auf, sämtliche Fotos von ihnen auf seiner Homepage zu löschen.

Diesen Schriftverkehr veröffentlichte der Beklagte auf der internen Webseite des Vereins. Er drückte sein Unverständnis über die aktuellen Vorgänge aus und forderte zudem die Mitglieder auf, nach noch nicht gelöschten, übersehenen Inhalten der Kläger Ausschau zu halten.

Die Kläger meinten, diese Veröffentlichung verletze ihr Allgemeines Persönlichkeitsrechts, so dass sie gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend machten.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter nun entschieden. Der verklagte Verein habe die Schreiben intern veröffentlichen dürfen.

Die Publikation sei insbesondere aufgrund des Umstandes erfolgt, die anderen Mitglieder zu informieren und zur Mitkontrolle aufzufordern. Geheimhaltungsbedürftige Informationen oder Details habe es nicht nicht gegeben.

Der Verein habe somit lediglich seine berechtigten Interessen wahrgenommen.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen