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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Störerhaftung von Wikimedia durch weitergeleitete Inhalte von "wikipedia.org"

Der eingetragene Verein Wikimedia Deutschland haftet nicht als Mitstörer für Rechtsverletzungen, die dadurch entstehen, dass auf der Webseite "wikipedia.org"  möglicherweise rechtswidrige Inhalte abrufbar sind <link http: www.online-und-recht.de urteile wikimedia-haftet-nicht-als-stoerer-fuer-rechtswidrige-inhalte-auf-wikipedia-org-325-o-321-08-landgericht-hamburg-20100326.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt .v. 26.03.2010 - Az.: 325 O 321/08).

Der Kläger, ein Politiker, wandte sich gegen angeblich rechtswidrige Inhalte auf der Webseite "wikipedia.org" der amerikanischen Wikipedia Foundation. Er nahm dabei den eingetragenen Verein Wikimedia Deutschland, der das deutsche Portal "wikipedia.de" betrieb, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch.

Als Anknüpfungspunkt für die Mithaftung sah der Kläger insbesondere den Umstand, dass die deutsche Webseite "wikipedia.de" eine Suchmaske bereithielt, die bei Eingabe eines Begriffs eine Vorschlagsliste vorgab. Bei Anklicken des gesuchten Begriffes wurde der Suchende auf "wikipedia.org" weitergeleitet.

Die Hamburger Richter lehnten eine Haftung von Wikimedia ab.

EIne Mitstörerhaftung dürfe nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden. Im vorliegenden Fall seien auf "wikipedia.de" keine Inhalte abrufbar. Auch einen redaktionellen Zugang oder einen physikalischen Zugriff auf die US-Seiten habe der deutsche Verein nicht, so dass ihm jede Einwirkungsmöglichkeit fehle.

Alleine die Tatsache, dass der User auf "wikipedia.org" weitergeleitet werde, reiche für eine Mitstörerhaftung nicht aus.


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