Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Dresden: Kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers zulässig

Eine kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers kann zulässig sein (LG Dresden, Urt. v. 29.08.2014 - Az.: 3 O 709/14).

Die Beklagte erwarb beim Kläger, der gewerblicher eBay-Verkläufer war, ein paar Schuhe. Diese passten ihr nicht, so dass sie diese zurückschickte. Die Ware ging während der Rücksendung verloren. Der Kläger erstattete jedoch nicht den gezahlten Kaufpreis, so dass die Beklagte folgende Bewertung abgab:

"Leider nicht gepasst, keine Rückerstattung bekommen! Schuhe weg. Geld weg ...!“

Dies sah der Kläger als rechtswidrig an. Die Beklagte sei zudem Mitbewerberin und handle hier zudem wettbewerbswidrig. Die Beklagte bestritt, dass sie die Produkte geschäftlich erworben hatte.

Das LG Dresden lehnte den klägerischen Anspruch ab. Nach Vernehmung der Zeugen sei es erwiesen, dass die Beklagte die Ware zurückgesendet habe. Die Tatsachenbehauptung der Beklagten sei daher wahr.

Es müsse daher nicht näher differenziert werden, ob die Beklagte privat oder geschäftlich gehandelt habe, denn es handle sich um eine wahrheitsgemäße Tatsachenäußerung.

Der Verkäufer der Ware trage im Falle der Rücksendung das Verlustrisiko <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __357.html _blank external-link-new-window>(§ 357 Abs.2 S.2 BGB).

 

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
20. Juli 2026
Die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung darf nur das Kündigungsformular und die Bestätigungsschaltfläche enthalten, keine Alternativen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen