Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Dresden: Kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers zulässig

Eine kritische, aber wahre eBay-Bewertung eines Mitbewerbers kann zulässig sein (LG Dresden, Urt. v. 29.08.2014 - Az.: 3 O 709/14).

Die Beklagte erwarb beim Kläger, der gewerblicher eBay-Verkläufer war, ein paar Schuhe. Diese passten ihr nicht, so dass sie diese zurückschickte. Die Ware ging während der Rücksendung verloren. Der Kläger erstattete jedoch nicht den gezahlten Kaufpreis, so dass die Beklagte folgende Bewertung abgab:

"Leider nicht gepasst, keine Rückerstattung bekommen! Schuhe weg. Geld weg ...!“

Dies sah der Kläger als rechtswidrig an. Die Beklagte sei zudem Mitbewerberin und handle hier zudem wettbewerbswidrig. Die Beklagte bestritt, dass sie die Produkte geschäftlich erworben hatte.

Das LG Dresden lehnte den klägerischen Anspruch ab. Nach Vernehmung der Zeugen sei es erwiesen, dass die Beklagte die Ware zurückgesendet habe. Die Tatsachenbehauptung der Beklagten sei daher wahr.

Es müsse daher nicht näher differenziert werden, ob die Beklagte privat oder geschäftlich gehandelt habe, denn es handle sich um eine wahrheitsgemäße Tatsachenäußerung.

Der Verkäufer der Ware trage im Falle der Rücksendung das Verlustrisiko <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __357.html _blank external-link-new-window>(§ 357 Abs.2 S.2 BGB).

 

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen