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Kategorie: Allgemein

Olympia & Markenrecht

Wolf-Dieter Roth hat auf Telepolis.de eine interessante und lesenswerte Glosse zu den Olympischen Spielen und dem aktuellen Markenrecht geschrieben.

Anhand von zahlreichen Beispielsfällen legt er dar, welche entscheidende Bedeutung inzwischen die Wirtschaftsunternehmen mit ihren internationalen Markennamen spielen.

So gab es für Besucher und Personal detailgetreue Anweisungen, welche Marken erlaubt sind und welche nicht. So sponsorten Coca Cola und McDonalds die Spiele. Prompt waren für alle Beteiligten die Produkte von Pepsi Cola und BurgerKing nicht erlaubt.

Turnschuhe der falschen Markenhersteller müssen ausgezogen oder verfremdet werden. T-Shirts mit einem Nicht-Sponsor dürfen nur mit der Innenseite nach außen getragen werden.

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15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
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14. September 2026
Wer nach außen als Betreiber eines Unternehmens auftritt, erwirbt das Recht am Unternehmenskennzeichen – selbst wenn intern andere Absprachen…
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11. September 2026
Wer eine bekannte Marke (hier: IKEA) für politische Zwecke nutzt, muss nachweisen, dass seine Meinungsfreiheit die Markenrechte überwiegt.
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13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
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