Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VG Bremen:
VG Bremen (Beschl. v. 24.07.2006 - Az.: 5 V 1707/06):
"Leitsatz:
Die Fussball-Trikot-Werbung für bwin ist rechtmäßig."