Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BAG: Ausstattung des Betriebsrates mit PC und Software durch Arbeitgeber

Das BAG (Beschl. v. 16.5.2007 - Az.: 7 ABR 45/06) hatte über die Ausstattung des Betriebsrates mit PC und Software durch den Arbeitgeber zu entscheiden:

"Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber (...) die Überlassung eines PC nebst Zubehör und Software nur verlangen, wenn er die Ausstattung mit diesem Sachmittel zur Durchführung seiner sich ihm stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben für erforderlich halten darf.

Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Betriebsrat ihm obliegende Aufgaben mit Hilfe eines PC effektiver und rationeller erledigen kann als mit einem anderen ihm bereits zur Verfügung stehenden Sachmittel. Aus Effektivitätsgründen darf der Betriebsrat die Überlassung eines PC nur für erforderlich halten, wenn er ohne diese technische Ausstattung ihm obliegende Aufgaben vernachlässigen müsste."

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
24. August 2026
Meta löschte verbotene Facebook-Posts zu spät, muss aber nur 75.000,- EUR statt 100.000,- EUR Ordnungsgeld zahlen.
ganzen Text lesen
21. August 2026
Eine Videozuschaltung des in den USA lebenden Sachbeistands scheitert, da eine persönliche Teilnahme im Inland möglich ist und eine ausreichende…
ganzen Text lesen
20. August 2026
Auch wenn der konkrete KI-Einsatz nicht nachgewiesen ist, begründen erfundene Zitate in einer Hausarbeit eine Täuschung über die Eigenständigkeit der…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen