Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Google zwar marktbeherrschend, aber gleichwohl kein Anspruch auf Teilnahme an AdWords-Programm

Das LG Hamburg hat in drei einstweiligen Verfügungsverfahren (Urt. v. 13.12.2007 - Az.: 315 O 553/07; Urt. v. 04.02.2008 - Az.: 315 O 870/07 und Urt. v. 06.03.2008 - Az.: 315 O 906/07) entschieden, dass Google zwar marktbeherrschend iSd. § 20 Abs.1 GWB im Bereich der Suchmaschinen und der Werbung ist, ein potentieller Inserent jedoch gleichwohl keinen Anspruch auf Teilnahme am Google AdWords-Programm hat.

Geklagt hatten jeweils Usenet-Provider, die von Google bei der AdWords-Werbung ausgeschlossen worden waren. Zwar erkannten die Hamburger Richter z.T. eine marktbeherrschende Stellung des Suchmaschinen-Betreibers durchaus an. Es fehle aber an der erforderlichen "unbilligen Behinderung" und "Diskriminierung".

Die kartellrechtlichen Ausführungen des LG Hamburg dürften die seit langem kontrovers diskutierte Frage (wieder) anheißen, ob es einen "Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Suchmaschinen-Index" gibt. Vgl. dazu unser Video auf Law-Vodcast.de.

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen