Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung von SEDO für Markenverletzungen bei Domain-Parking

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 26.11.2008 - Az.: 2a O 77/08) hat entschieden, dass die Domain-Börse SEDO nicht vor Kenntnis für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf den bei ihr geparkten Domains begeht.

Es sei für das bekannte Parking-Unternehmen unzumutbar, alle Domains vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, so dass die Haftung erst ab positiver Kenntnis einsetze. Dann sei die Firma aber verpflichtet, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechtsverletzung beseitigt wird.

Da SEDO dies im vorliegenden Fall getan habe, sei eine Haftung als Mitstörer ausgeschlossen.

Die aktuelle Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bislang veröffentlichten Entscheidungen. Siehe dazu auch unseren Podcast "Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten".

Rechts-News durch­suchen

15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen
11. September 2026
Wer eine anonyme Bewertung beanstandet, hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Online-Portalbetreibers.
ganzen Text lesen
10. September 2026
Wer in einer Bestellbestätigungs-Mail Werbung platziert, ohne dass der Empfänger eingewilligt hat, handelt rechtswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen