Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Brühl: Nur begrenzter datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch bei Versicherungsverhältnis

Ein Versicherungsnehmer hat keinen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der gezogenen Nutzungungen (AG Brühl, Urt. v. 02.05.2018 - Az.: 23 C 407/17).

Der Kläger hatte bei der Beklagten, einer Versicherungsgesellschaft, eine Lebensversicherung abgeschlossen. Er verlangte nun u.a. einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. nach § 34 BDSG a.F. hinsichtlich der vom Versicherer gezogenen Nutzungen aus dem einbezahlten Kapital.

Das AG Brühl lehnte den Anspruch ab. 

Eine Information stünde dem Kläger nur dann zu, wenn die Information personenbezogen sei, also zur Person des Klägers gespeichert sei. 

Dies sei bei den von der Versicherungsgesellschaft erlangten wirtschaftlichen Vorteile nicht der Fall. Derartige Daten seien nicht auf eine einzelne Person bezogen und wiesen auch keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Kläger auf. Vielmehr handle es sich um eine allgemeine Zahlen.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Wer durch eine versehentliche Datenweitergabe seiner Bank einen echten Nachteil erleidet, hat Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der…
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Eine Ärztin teilte die Diagnosen ihres Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe und muss ihm nun 1.000,- EUR DSGVO-Schadensersatz zahlen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Behörde Journalisten Daten übermittelt, muss dokumentieren, wer diese Daten erhalten hat. Andernfalls droht eine datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen