Der Online-Verkauf von Bio-Lebensmitteln ist ohne entsprechende Zertifizierung wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile online-verkauf-von-bio-lebensmitteln-nur-bei-entsprechender-zertifizierung-oberlandesgericht-frankfurt_am-20140930 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 30.09.2014 - Az.: 14 U 201/13).
Die Beklagte verkaufte über eBay ein Bio-Glühweingewürz, ohne über eine entsprechende Zertifzierung durch eine Kontrollstelle zu verfügen.
Grundsätzlich muss der Hersteller und Händler von Bio-Lebensmitteln entsprechend zertifiziert sein. Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de _lg_2009 __3.html _blank external-link-new-window>§ 3 Abs.2 ÖLG gilt hiervon jedoch eine wichtige Ausnahme:
"Unternehmer, die Erzeugnisse (...) als ökologische/biologische Erzeugnisse (...) direkt an Endverbraucher (...) abgeben, sind von dem Einhalten der Pflichten (...) freigestellt (...)."
Nun stellte sich die Frage, ob diese Regelung auch für den Online-Händler zur Anwendung kommt, so dass keine entsprechende Zertifizierung vorliegen müsste.
Das OLG Frankfurt a.M. hat eine Anwendung dieser Vorschrift abgelehnt. Aus den Gesetzesmaterialien lasse sich nicht entnehmen, dass damit auch der Online-Verkauf erfasst sei. Notwendig sei vielmehr die gleichzeitige Anwesenheit von Käufer und Verkäufer vor Ort. Da dies bei Online-Geschäften nicht der Fall sei, komme die Vorschrift nicht zur Anwendung.
Da die Verkäuferin über keine entsprechende Zertifizierung verfüge, handle sie rechtswidrig und begehe einen Wettbewerbsverstoß.