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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Online-Foren-Betreiber ist für rechtswidrige Beiträge ab Kenntnis verantwortlich

Der Betreiber eines Online-Forums ist erst Kenntnis für fremde rechtswidrige Beiträge verantwortlich, so das LG Hamburg <link http: www.foren-und-recht.de urteile internet-foren-betreiber-haftet-fuer-rechtswidrige-beitraege-ab-kenntnis-325-o-243-09-landgericht-hamburg-20090916.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 16.09.2009 - Az.: 325 O 243/09).

Der Kläger wurde in dem Internet-Forum mehrfach beleidigt, u.a. wurde er als "Arsch" bezeichnet. Als es zu einer erneuten Beleidigung kam, nahm der Kläger den Betreiber des Online-Mediums auf Unterlassung in Anspruch.

Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.

Zwar obliege einem Foren-Betreiber keine general-präventive Überprüfungspflicht. Wenn es jedoch in der Vergangenheit zu Rechtsverletzungen gekommen sei, so sei er ausnahmsweise verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die zukünftige Verstöße ausschließen würden.

Da der Beklagte hier keine solchen Maßnahmen ergriffen habe, hafte er als Mitstörer für die beleidigenden Äußerungen.

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