Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Online-Preisvergleich muss auf Einschränkungen bei seinen Suchergebnissen hinweisen

Ein Online-Preisvergleich muss auf etwaige Einschränkungen bei seinen Suchergebnissen hinweisen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn das Portal lediglich solche Angebote listet, für die es eine Provisionszahlung erhält <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile informationspflichten-eines-online-preisvergleichs-ueber-etwaige-provisionszahlungen-bundesgerichtshof-20170427 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 27.04.2017 - Az.: I ZR 55/16).

Der Beklagte bot online einen Preisvergleich für Bestattungen an. Auf dem Vergleichsportal wählte der User zunächst die gewünschten Leistungen aus. Danach wurden ihm verbindliche Angebote verschiedener Bestatter angezeigt, aus denen der Interessent auswählen konnte.

Das Online-Portal berücksichtigte bei seinem Preisvergleich nur solche Anbieter, die mit ihm für den Fall eines Vertragsabschlusses eine Provision vereinbarten. Ein Hinweis auf die diese Provisionsvereinbarung war auf der Internetseite nur versteckt platziert.

Der BGH sah diese Vorgehensweise als rechtswidrig an.

Der Verbraucher werde durch ein solches Handeln in die Irre geführt, denn er erwarte bei einem Preisvergleich, dass dieser grundsätzlich alle Anbieter vergleiche.

Die Erwartung des Verbrauchers sei, dass die Webseite eine möglichst große Zahl von Anbietern, die ihre Waren oder Dienstleistungen über das Internet vermarkten, in den Preisvergleich einbeziehe. Es sei zwar bekannt, dass das Geschäftsmodell solcher kostenlosen Vergleichsportale häufig darauf basiere, dass das Unternehmen Einnahmen - etwa in Form der Vergütung für Werbung - erziele, die von einem Vertragsschluss im Einzelfall unabhängig seien.

Der Kunde rechne hingegen nicht mit einer Beschränkung der Vergleichsgrundlage durch den Ausschluss von Anbietern, die mit dem Betreiber des Portals keine Provisionsabrede getroffen hätten. Dies sei auch dann der Fall, wenn die Suchmaschine sich nicht ausdrücklich als "neutral" oder "unabhängig" bezeichne. Denn der Verbraucher gehe regelmäßig nicht davon aus, dass der Betreiber eines Preisvergleichsportals ein konkretes wirtschaftliches Interesse am Vertragsabschluss im Einzelfall besitze.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen