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Kategorie: Markenrecht

LG Köln: Ritter-Sport wehrt sich erfolgreich gegen Milka-Schokolade

Für die quadratisch geformte Ritter-Sport-Schokolade, welche seit den 1960er Jahren durchgehend in dieser Form vertrieben wird, besteht Nachahmungsschutz. Der Hersteller hat insofern einen Unterlassungsanspruch gegenüber jedem (hier Milka-Schokolade), der seine Schokolade auch in einer eben solchen quadratischen Form vertreibt <link http: www.online-und-recht.de urteile milka-schokolade-verletzt-rechte-von-ritter-sport-31-o-478-10-landgericht-koeln-20110630.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 30.06.2011 - Az.: 31 O 478/10).

Ritter-Sport vertrieb ihre Produkte in einer quadratischen Form seit den 1960er Jahren. Sie besass eine entsprechende Eintragung als dreidimensionale Marke. Der Beklagte war Süßwarenproduzent und vertrieb die behauptete Milka-Schokolade. Er brachte zwei längliche Tafeln Schokolade heraus, die miteinander verbunden waren. Die Tafeln waren durch eine Perforation trennbar, erweckten in ihrer Gesamtheit aber den Eindruck eines Quadrates. Darin sah der Kläger eine Verletzung seiner Markenrechte und begehrte Unterlassung.

Die Marke des Klägers sei bekannt und werde in den Deutschland seit über 50 Jahren in dieser Form ununterbrochen verwendet. Nicht nur die Schokolade und deren Geschmack, sondern gerade die quadratische Form würden fortwährend und massiv beworben. Das Produkt weise daher eine besondere Prägung und Bekanntheit auf.

Die Beklagte verwende die quadratische Grundform markenmäßig. Durch die Perforation und die damit zusammenhängende Trennungsmöglichkeit der Tafeln werde der Blick des Verbrauchers auf die quadratische Grundform gelenkt. Die lilafarbene Kuh trete damit in den Hintergrund.

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