Schafkopf ist ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel (KG Berlin, Beschl. v. 22.05.2025 - Az.: 26 U 118/24).
Der klägerische Spieler hatte über einen längeren Zeitraum beim Online-Kartenspiel Schafkopf auf der Plattform der Beklagten rund 10.500,- EUR verloren. Er verlangte das Geld zurück, da er der Meinung war, dass Schafkopf ein verbotenes Glücksspiel sei und die Beklagte als Betreiberin aufgrund fehlender Lizenz gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.
Das Gericht folgte dieser Ansicht jedoch nicht, sondern stufte Schafkopf als Geschicklichkeitsspiel ein.
Zwar enthalte Schafkopf durchaus Zufallselemente (Kartengebung, Trumpfverteilung), aber bei längerer Spieldauer würden die Geschicklichkeitselemente überwiegen. Spieler könnten durch Erfahrung, Merkfähigkeit und Strategie den Ausgang maßgeblich beeinflussen.
Deshalb sei das Spiel in diesem Rahmen ein Geschicklichkeitsspiel und kein Glücksspiel.
Auch ein Vergleich mit Poker scheide aus, da Schafkopf den Spielern während der Partie verwertbare Informationen über andere Karten liefere.
Aufgrund des fehlenden Zufallsprinzips liege kein gegen den Glücksspielstaatsvertrag vor, sodass ein Rückzahlungsanspruch ausscheide:
“Bei dem Kartenspiel Schafkopf handelt es sich um ein Geschicklichkeits- und nicht um ein Glücksspiel, wenn das Spiel über eine gewisse Zeitdauer gespielt wird, denn dann überwiegen die Geschicklichkeitselemente gegenüber den Zufallselementen.”