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Kategorie: Onlinerecht

LG Bielefeld: Twitter-Feed mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt

Ein Twitter-Feed, der nicht über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügt, ist urheberrechtlich nicht geschützt <link http: www.online-und-recht.de urteile twitter-feed-nicht-urheberrechtlich-geschuetzt-landgericht-bielefeld-20170103 _blank external-link-new-window>(LG Bielefeld, Beschl. v. 03.01.2017 - Az.: 4 O 144/16).

Es ging um den Twitter-Feed:

"Wann genau ist aus „Sex, Drugs & Rock n Roll" eigentlich „Laktoseintoleranz, Veganismus und & Helene Fischer" geworden?"

Der Kläger berief sich auf die unerlaubte Nutzung durch die Beklagte. Diese hatte den Satz u.a. auf von ihr hergestellten Postkarten verwendet und vermarket. Der Kläger sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte.

Das LG Bielefeld verneinte den geltend gemachten Anspruch.

Der Feed weise nicht erforderliche Schöpfungshöhe auf.

Zwar setze ein urheberrechtlich geschütztes Werk grundsätzlich keinen Mindestumfang voraus. Die Kürze einer Äußerung könne jedoch als gewisse Indiz gegen einen Urheberrechtsschutz sprechen. Kurze Äußerungen würden häufig nicht genug Gestaltungsspielraum bieten, um die notwendige Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz zu erreichen.

Der kurze Text, der aus einem einzelnen Satz bestehe, bediene sich der Alltagssprache. Der notwendige Grad der Gestaltungshöhe werde durch die bloße Anordnung, Verknüpfung und Gegenüberstellung des allgemein bekannten und seit Jahrzehnten verwendeten Begriffs "Sex, Drugs an Rock n Roll" mit schlagwortartigen Begriffen aus dem alltäglichen und aktuellen Sprachgebrauch nicht erreicht.

Der damit verbundene Sprachwitz genüge nicht, um die notwendige Gestaltungshöhe und einen Urheberrechtsschutz als Sprachwerk zu begründen. Vielmehr entspreche der Tweet einem urheberrechtlich nicht schutzfähigen bloßen Slogan.

Bereits Mitte 2016 hatte das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.04.2016 - Az.: 6 U 120/15) geurteilt, dass der Tweet"Wenn das Haus nasse Füße hat" nicht über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügt und damit urheberrechtlich nicht geschützt ist.

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