Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Werbung "Der Schreinerladen" ohne Handwerksrolleneintragung rechtswidrig

Wirbt ein Unternehmen, das nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und somit keine Tischlerarbeiten ausführen darf, als "Der Schreinerladen" ist dies irreführend (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.01.2012 - Az.: 3-08 O 56/11).

Die Beklagte war Inhaberin einer Firma und in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke als Bodenlegerbetrieb eingetragen, nicht jedoch als Tischlerin in die Handwerksrolle. Auf ihrem Briefkopf trat sie als "Der Schreinerladen..." auf.

Die Frankfurter Richter stuften dies als irreführend ein. Das Wort "Der Schreinerladen“  erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass die Beklagte nicht nur vorgefertigte Holzbauteile einbaue, sondern diese auch selbst herstelle. Dies sei nach geltendem Recht jedoch allein einem in die Handwerksrolle eingetragenen Tischler vorbehalten.

Rechts-News durch­suchen

02. Dezember 2024
Die Bewerbung eines veganen Getränks als „Eierlikör-Alternative“ ist unzulässig, da sie eine irreführende Verbindung zur geschützten Kategorie…
ganzen Text lesen
29. November 2024
CBD-Mundpflegesprays gelten als Lebensmittel und fallen daher unter das Verkaufsverbot der Düsseldorfer Allgemeinverfügung.
ganzen Text lesen
27. November 2024
Eine Online-Werbung mit "10-jähriger Garantie" ist irreführend, wenn Verbraucher nicht klar erkennen können, dass Teile des Produkts von der Garantie…
ganzen Text lesen
26. November 2024
Ein Onlineshop handelt irreführend, indem Kundenbewertungen mit Gewinnspiel-Anreizen erzeugt werden, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen