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Kategorie: Onlinerecht

LG Nürnberg-Fürth: Widerruf nach Zulassung? Online-Autokäufer riskieren bis zu 20% Wertverlust

Wer ein online gekauftes Auto nach der Zulassung widerruft, muss bis zu 20 % Wertverlust an den Verkäufer bezahlen.

Bei Autokauf im Internet muss bei einem Widerruf nach Zulassung ein Wertersatz von bis zu 20% gezahlt werden (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 23.04.2025 - Az.: 16 O 5436/24).

Der Kläger, ein Verbraucher, kaufte online ein Neufahrzeug für 41.120,- EUR und ließ es kurz nach der Lieferung zu. Einige Tage später widerrief er den Kauf und gab das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 515 km zurück.

Der Händler zahlte ihm jedoch nur rund 32.900 EUR zurück und behielt die Differenz iHv. 20% als Wertersatz und Nutzungsentschädigung (Wertverlust durch PKW-Zulassung) ein.

Der Kläger verlangte hingegen die Rückerstattung des vollständigen Kaufpreises und argumentierte, die Zulassung sei zur Prüfung notwendig gewesen.

Das LG Nürnberg-Fürth wies die Klage des Käufers ab.

Ein Minderwert von 20 % sei gerechtfertigt, da das Fahrzeug aufgrund der Zulassung nicht mehr als Neuwagen verkauft werden könne.

Die Zulassung sei auch nicht erforderlich, um das Fahrzeug zu testen. Vielmehr hätte eine einfache Probefahrt, wie sie der Händler angeboten habe, ausgereicht.

Ein Weiterverkauf des Wagens durch den Händler zu einem höheren Preis sei unerheblich. Entscheidend sei der objektive Verkehrswert bei Rückgabe und nicht der spätere Verkaufserlös.

“Ein Wertersatzanspruch besteht auch bei einem nur unerheblichen Gebrauch der Sache, wenn dieser zur Prüfung nicht erforderlich war (…). 

Auch die Höhe des Wertverlustes von 20% ist nicht zu beanstanden. 

Ein solcher ist sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung als angemessen angesehen worden. 

Anhaltspunkte hiervon abzuweichen, hat das Gericht nicht. Aus Sicht des Gerichts ist daher, auch mangels vorgetragener Anhaltspunkte, eine Schätzung durch das Gericht möglich. Ein Sachverständigengutachten war nicht zu erholen. 

Es erschließt sich dem Gericht nicht, warum ein Elektrofahrzeug einen geringeren Wertverlust durch die Erstzulassung erleiden sollte, als ein Verbrenner. Tragfähige Argumente hat die Klagepartei hierfür nicht vorgetragen. Das Gericht nimmt daher in Übereinstimmung mit der Literatur und Rechtsprechung einen solchen von 20% an."

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