Nach Sexting-Vorfällen in der Vergangenheit hat das AG Hersfeld angeordnet, dass ein Familienvater die Handys seiner Töchter kontrollieren und den Dienst WhatsApp löschen muss <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Hersfeld, Beschl. v. 22.07.2016 - Az.: F 361/16 EASO).
Betroffen waren im vorliegenden Fall die beiden minderjährigen Töchter des Kindesvaters. In der jüngeren Vergangenheit war es zu Sexting-Nachrichten gekommen, die ein Dritter per WhatsApp auf die Handys der Töchter übermittelt hatte. Es handelte sich um Nacktfotos des Dritten und anzügliche Inhalte.
Der Kindesvater wurde nun vom Familiengericht verpflichtet, die Smartphones auf Dienste wie WhatsApp regelmäßig zu untersuchen und diese zu löschen. Zudem wurde er verpflichtet, einmal im Monat ein Gespräch mit seinen Töchtern über die Nutzung der Handys zu führen.
Das Gericht ordnete diese Maßnahmen an, weil es aufgrund der bisherigen Ereignisse das Wohlbefinden der Kinder als erheblich gefährdet ansah. Da beide Töchter noch unter 16 Jahren seien, könnten derartige Ereignisse bei der Nutzung von Smartphones ein Risiko für die weitere Entwicklung darstellen.