Der Internetkonzern Google hat neue Nutzungsbedingungen herausgebracht – und sieht sich sogleich mit einer Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konfrontiert. Denn diese neuen Nutzungsbedingungen verstoßen nach seiner Auffassung in mehreren Fällen gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verbraucher werde unzulässig benachteiligt, weil er nicht ersehen könne, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus den verschiedenen Klauseln für ihn ergäben. Beispielhaft erwähnt der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Gewährleistungsausschluss "soweit dies gesetzlich zulässig ist".
Die neuen Regelungen führen die bisherigen 60 getrennten Bedingungen zu einem einzigen Regelwerk zusammen. Nach Meinung den vzbv lassen die Regelungen den Verbraucher jedoch im Unklaren darüber, wozu genau er seine Zustimmung erteilen soll. Unklare Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen" trügen zu einer Benachteiligung der Verbraucher bei. Auch fehle es an der erforderlichen aktiven Zustimmung der Verbraucher zu der Datenschutzerklärung.
Google hat bis zum 23. März 2012 die Möglichkeit, auf die Abmahnung zu reagieren.