Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG München: Vertrag über Online-Partnervermittlung nicht jederzeit kündbar

Bei einer Online-Partnervermittlung handelt es sich nicht um Dienste höherer Art, so dass der abgeschlossene Vertrag nicht jederzeit kündbar ist, sondern der Anbieter Kündigungsfristen bestimmen kann <link http: www.online-und-recht.de urteile online-partnerplattform-bietet-keinen-dienst-hoeherer-art-172-c-28687-10-amtsgericht-muenchen-20110505.html _blank external-link-new-window>(AG München, Urt. v. 05.05.2011 - Az.: 172 C 28687/10).

Dienstleistungsverträge, die "Dienste höherer Art" betreffen, können vom Kunden grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __627.html _blank external-link-new-window>(§ 627 BGB). Bei diesen Verträgen herrscht eine besondere Vertrauensstellung zwischen den Parteien, so dass es unzumutbar wäre, wenn nicht eine sofortige Beendigung möglich wäre. Klassiches Beispiel für "Dienste höherer Art" sind z.B. die Leistungen eines Anwaltes. Hier kann der Mandant grundsätzlich jederzeit kündigen.

Nun hat das AG München zu entscheiden, ob auch die Vermittlung von Online-Partnerschaften unter diese Regelung finden. Der Betreiber einer solchen Internet-Plattform forderte von seinem Kunden die monatlichen Entgelte ein. Der Beklagte meinte, er brauche die Kündigungsfrist nicht einzuhalten, sondern der Vertrag sei sofort zu beenden, da es sich um eine besondere Vertrauensstellung handle.

Dies verneinte das Gericht jedoch.

Die klägerische Online-Partnerplattform erstelle die Persönlichkeitsprofile aufgrund mathematischer Algorithmen. Dies geschehe vollautomatisch. Eine persönliche Beratung oder ein besonderes Vertrauensverhältnis seien daher nicht gegeben, was dem durchschnittlichen Kunden bei derartigen Internet-Angeboten auch durchaus bewusst sei.

Insofern handle es sich bei dem Angebot nicht um sogenannte "Dienste höherer Art", so dass eine außerordentliche Kündigung aufgrund besonderer Vertrauensstellung keine Anwendung finde.   

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Dopingsperren dürfen online veröffentlicht werden, wenn vorher eine individuelle Interessenabwägung stattfindet.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Wer Strafurteile gegen Geld online zugänglich macht, kann sich nicht auf die Pressefreiheit berufen, um die DSGVO zu umgehen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen