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Kategorie: Onlinerecht

EGMR: Verurteilung eines Online-News-Portal für rechtswidrige User-Kommentare rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass ein Online-News-Portal für rechtswidrige User-Kommentare mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist <link http: hudoc.echr.coe.int sites eng pages _blank external-link-new-window>(EGMR, Urt. v. 10.10.2013 - Az.: 64569/09).

Delfi AS, ein großes Online-News-Portal in Estland, veröffentlichte einen kritischen Bericht über das Geschäftsverhalten eines Unternehmen (Estonia). Unter den Artikel hatten User die Möglichkeiten, Kommentare zu hinterlassen. Die Nutzer mussten dabei nicht registriert sein, sondern es war auch eine anonyme Kommentierung möglich.

Innerhalb von 2 Tagen kam es zu ca. 200 Kommentaren, von denen zahlreiche rechtswidrige Äußerungen enthielten. Das News-Portal setzte einen automatischen Wortfilter ein und zudem konnten einzelne Kommentare als unerlaubt gemeldet werden.

Das nationale Gericht verurteilte das News-Portal zu Schadensersatz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied nun, dass diese Verurteilung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Insbesondere sei nicht Art. 10 EMRK ("Freiheit der Meinungsäußerung") verletzt.

Delfi AS sei ein kommerzieller Anbieter und profitiere wirtschaftlich aus dem News-Portal. Auch habe das Unternehmen die Verfolgung der eigentlichen Täter außerordentlich erschwert, indem es anonyme User-Kommentare zugelassen habe. Darüber hinaus sei die Höhe des Schadensersatzes mit einem Betrag von 320,- EUR als gering einzustufen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die aktuelle Berichterstattung über diese EGMR-Entscheidung ist in vielen Fällen grundlegend falsch.

Das Straßburger Gericht hat nicht entschieden, dass ein News-Portal für seine User-Kommentare haftet. Dies hat vielmehr ein Gericht in Estland so geurteilt. Der EGMR hatte vielmehr nur darüber zu befinden, ob die nationale Entscheidung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention - namentlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 10 EMRK - vereinbar ist. 

Eben diese Frage hat das Gericht bejaht.

Falsch ist auch, dass es bei dem Sachverhalt um einen Foren-Betreiber ging. Vielmehr ist Delfi AS ein kommerzielles News-Portal, das einen eigenen, kritischen Bericht über das Geschäftsgebahren des klägerischen Unternehmens veröffentlichte. Dritte konnten diesen Beitrag kommentieren.

Und schließlich ist zu berücksichtigen, dass die rechtswidrigen Kommentare trotz Kenntnis nicht umgehend gelöscht wurden. Das höchste nationale Gericht in Estland (Supreme Court) bestätigte daher die Verurteilung zu Schadensersatz. Der EGMR fasst dies wie folgt zusammen:

"The Supreme Court found that on the basis of its legal obligation to avoid causing damage to other persons the applicant company should have prevented clearly unlawful comments from being published. Furthermore, after the comments had been published, it had failed to remove them on its own initiative, although it must have been aware of their unlawfulness.

The courts had rightly found that the applicant company’s failure to act had been unlawful."

Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Teil

"... although it must have been aware of their unlawfulness."

Grundlage der Verurteilung durch das nationale Gericht war also laut EGMR der Vorwurf, dass Defli AS nicht von sich aus tätig wurde trotz Kenntnis.

Sowohl die Entscheidung der Gerichte in Estland als auch das Urteil des EGMR sind daher keineswegs revolutionär, sondern könnten durchaus auch von deutschen Gerichten so getroffen werden. Das Ganze ist daher - wieder einmal - nur ein Sturm im Wasserglas.

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