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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Verwechslungsgefahr zwischen Wodkamarke "ABSOLUT" und Biermarke "Absolut"

Zwischen der bekannten Wodkamarke "ABSOLUT" und der für Bier eingetragenen Gemeinschaftsmarke "Absolut" besteht Verwechslungsgefahr, da die Begriffe sowohl schriftbildlich als auch klanglich äußerst ähnlich sind <link http: www.online-und-recht.de urteile wodkamarke-absolut-verwechslungsfaehig-mit-biermarke-absolut-26-w-pat-28-09-bundespatentgericht--20100103.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 03.01.2010 - Az.: 26 W (pat) 28/09).

Die Klägerin vertrieb Spirituosen, darunter auch Wodka. Für sie war die Marke "ABSOLUT" eingetragen. Sie wehrte sich gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke "Absolut", welche u.a für Bier angemeldet war. Nach ihrer Auffassung bestand zwischen den Bezeichnungen große Verwechslungsgefahr.

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Sie erklärten, dass eine Marke immer dann zu löschen sei, wenn wegen ihrer Ähnlichkeit mit einer älteren, bereits angemeldeten Marke Identität oder Ähnlichkeit bestehe und daher eine Verwechslungsgefahr begründet sei.

Die Marke "Absolut" sei der Wodkamarke "ABSOLUT" zum Verwechseln ähnlich, da sie sowohl schriftbildlich als auch klanglich große Ähnlichkeit aufweisen. Bei "ABSOLUT" handle es sich um eine der bekanntesten Wodkamarken in Deutschland.

Durch den hohen Bekanntheitsgrad sei von einer überdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen. Auch wenn die Produkte im Supermarktregal nicht zwingend in unmittelbarer Nähe stünden, sei die Verwechslung der Marken nicht auszuschließen.

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