Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile tk-unternehmen-muss-fernabsatzrechtlichen-widerruf-bei-dsl-anschluessen-umgehend-gewaehrleisten-5-w-59-09-kammergericht-berlin-20090626.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.06.2009 - Az.: 5 W 59/09) hat entschieden, dass sich ein Telekommunikations-Unternehmen wettbewerbswidrig verhält, wenn der Widerruf eines ursprünglich zu ihm gewechselten Kunden nur zeitlich verzögert bearbeitet wird.
Klägerin und Beklagte stammten beide aus dem TK-Bereich.
Ein Kunde der Klägerin wechselte zur Beklagten und unterzeichnete dort einen Vertrag über einen DSL-Anschluss. Die Beklagte kündigte auftragsgemäß für den Kunden den Altanschluss bei der Klägerin. Einen Tag später entschloss sich der Kunde um und machte die Vertragsunterzeichnung - unter Hinweis auf sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht - rückgängig. Diesen Widerruf bearbeitete die Beklagte jedoch nicht bzw. nur sehr zögerlich, so dass der Anschluss doch von der Klägerin hin zur Beklagten wechselte.
Die Berliner Richter sahen darin ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten, denn durch die nur zögerliche Bearbeitung des Widerrufs erfolge eine systematische Behinderung.
Ein Unternehmen, das schnell den Anschlusswechsel in die Wege leite, müsse in der Lage sein, ebenso schnell auf den Widerruf des Kunden zu reagieren. Das TK-Unternehmen könne sich nicht darauf zurückziehen, dass aus Versehen oder aus Zeitgründen eine kurzfristige Bearbeitung nicht möglich sei.
Durch die Verzögerung nehme die Beklagte Schädigungen des Kunden und des Mitbewerbers billigend in Kauf.