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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Voraussetzungen für richtige Ermittlung von IP-Adressen in P2P-Urheberrechtsfällen

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile anforderungen-an-korrekte-ip-ermittlung-in-p2p-urheberrechtsverletzungsfaellen-landgericht-berlin-20150630 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.06.2015 - Az.: 15 O 558/14) hat noch einmal die Voraussetzungen für eine richtige IP-Ermittlung in P2P-Urheberrechtsfällen erläutert.

Die Rechteinhaberin hatte in ihrem gerichtlichen Vorbringen lediglich pauschal und ohne nähere Erläuterungen zur Ermittlung der IP-Adresse vorgetragen.

Dies ließ das LG Berlin nicht ausreichen, sondern lehnte die geltend gemachten Ansprüche der Rechteinhaberin ab.

Erforderlich sei, dass der Rechteinhaber so detailiert wie möglich vortrage und insbesondere konkrete Angaben zur eingesetzten Ermittlungssoftware, ihrer Zuverlässigkeit und regelmäßigen Wartung und Qualitätssicherung mache.

All dies hatte die Abmahnerin nicht gemacht, sondern nur ganz allgemein vorgetragen.

Ebenso wenig reiche es aus, wenn auf einen richterlichen Gestattungsbeschluss nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __109.html _blank external-link-new-window>§ 101 UrhG Bezug genommen werde, jedoch die Auskunft eines anderen Telekommunikationsanbieters vorgelegt werde. Auch dies genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, einen Anspruch zu begründen.

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