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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Wahrheitsgemäßer Internet-Bericht über Gerichtsverfahren zulässig

Eine wahrheitsgemäße Online-Berichterstattung über den Inhalt und Ablauf von Gerichtsverfahren ist zulässig, sofern eine Anonymisierung erfolgt und gegenüber den beteiligten Personen keine Prangerwirkung entfaltet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile online-berichterstattung-in-anonymisierter-form-ueber-gerichtsprozess-zulaessig-325-o-196-10-landgericht-hamburg-20110128.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 28.01.2011 - Az.: 325 O 196/10).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen Rechtsanwalt, der sich auf das Medienrecht spezialisiert hatte. Er ging gegen den Beklagten vor, weil dieser auf seinem Internetportal über Gerichtsverfahren aus dem Medienbereich berichtete. Dazu gehörten auch Gerichtsverfahren, an denen der Kläger beteiligt war oder Prozesse, die der Kläger bereits in der Vergangenheit gegen den Beklagten geführt hatte.

Vorliegend begehrte der Kläger die Unterlassung der Veröffentlichung des Beklagten über einen Gerichtsprozess, in dem ein Ordnungsgeldantrag des Klägers gegen den Beklagten abgelehnt worden war. Der Beklagte kommentierte dies erneut und überschrieb dieses Verfahren mit den Worten "Ordnungsmittelverfahren" und veröffentlichte in anonymisierter Form die dazu ergangenen Beschlüsse. Dagegen wandte sich der Kläger.

Die Hamburger Richter verneinten einen Unterlassungsanspruch.

Die Äußerungen des Beklagten seien wahrheitsgemäß. Auch liege keine rechtswidrige Schmähkritik vor. Der klägerische Anwalt werde durch die bloße Veröffentlichung über den Gerichtsprozess auch nicht an den Pranger gestellt und verunglimpft. Dies sei allein schon deshalb nicht der Fall, weil der Beklagte die Gerichtsentscheidungen anonymisiert habe und die Identifizierung des Klägers somit nur einem beschränkten Kreis möglich sei.   

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