Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stuttgart: Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Weiterveräußerung von online erworbenen Hörbüchern untersagt ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile weiterveraeusserungsverbot-von-download-hoerbuechern-zulaessig-17-o-513-10-landgericht-stuttgart-20110414.html _blank external-link-new-window>(LG Stuttgart, Urt. v. 1.4.04.2011 - Az.: 17 O 513/10).

 Die Beklagte bot online Hörbücher zum Download an. In ihren AGB verwendete sie nachfolgende Klausel:

"...Der Käufer der (...) angebotenen Hörbücher und sonstigen Mediendateien erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Eigentum. Der Weiterverkauf ist untersagt."

Die Stuttgarter Richter stuften diese Regelung als zulässig ein.

Es werde die wesentliche Vertragspflicht, nämlich die Bereitstellung einer Audio-Datei, eingehalten. Lediglich in die nachgelagerte Frage eingegriffen, was mit dem Download später gemacht werden würde.

Der Ausschluss der Weiterveräußerung sei rechtmäßig und verletze auch nicht den Grundsatz der sogenannten urheberrechtlichen Erschöpfung. Denn bei einem Online-Download werde kein körperlicher Gegenstand angeboten, sondern lediglich ein virtueller. An virtuellen Werken könne jedoch, so die Robenträger, keine Erschöpfung eintreten.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Der BGH hat bereits Anfang 2010 entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, wenn für die Nutzung eines Computerspieles (hier: "Half Life 2") die Registrierung bei einem Online-Dienst (hier: "Steam-Account") zwingende Voraussetzung ist <link http: www.online-und-recht.de urteile hersteller-von-half-life-2-kann-nutzung-von-steam-kennung-abhaengig-machen-i-zr-178-08-bundesgerichtshof--20100211.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 11.02.2010 - Az.: I ZR 178/08). 

Die Beklagte vertrieb das Computer-Spiel "Half Life 2" auf CD. Als Voraussetzung für die Nutzung musste der User sich bei dem Online-Dienst "Steam" registrieren und dort einen Account anlegen. Sobald das Spiel mit dem Account verbunden war, war die Verknüpfung unwiderruflich. Der Käufer des PC-Games konnte zwar physikalisch die DVD mit der Software weiterverkaufen, jedoch konnte der neue Erwerber das Spiel nicht nutzen, da die alte Verbindung mit dem Steam-Account nicht gelöscht werden konnte. 

Die BGH-Richter sahen darin keinen Verstoß gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz. Zur Kritik an dem damaligen Urteil vgl. <link http: www.dr-bahr.com news voraussetzung-eines-steam-accounts-fuer-pc-spiel-half-life-2-zulaessig.html _blank external-link-new-window>unsere News v. 06.08.2010.

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen