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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Bremen: Werbeslogan "Meine Nr 1" von EWE TEL zulässig

Die Werbeaussage von EWE TEL "Meine Nr 1" ist rechtlich zulässig, es handelt sich nicht um eine wettbewerbswidrige Irreführung <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-irrefuehrung-von-ewe-tel-bei-werbung-mit-meine-nummer-1-2-u-62-10-oberlandesgericht-bremen-20100827.html _blank external-link-new-window>(OLG Bremen, Urt. v. 27.08.2010 - Az.: 2 U 62/10).

Die Deutsche Telekom AG klagte gegen den Werbeslogans von EWE TEL:

"Meine Nr.1"
"Stark in Kundenzufriedenheit"

Die Bremer Richter stuften die Aussagen als wettbewerbsgemäß ein.

Die Erklärung "Meine Nr.1" sei ein subjektives Werturteil und enthalte nicht objektive Erklärung, dass EWE TEL der führende Telekommunikationsanbieter sei.

Gleiches gelte für die 2. Aussage. Auch hier stehe die subjektive Betrachtungsweise im Vordergrund. Durch das Wort "stark" werde die irreführende Behauptung einer Spitzenstellung ausgeschlossen.   

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