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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankenthal: Werbung mit versichertem Versand im Online-Bereich wettbewerbswidrig

Die Werbung "Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert!" im Online-Handel ist wettbewerbswidrig, wenn der Verkäufer keine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen hat (LG Frankenthal, Urt. v. 12.04.2013 - Az.: 1 HK 13/12).

Der Beklagte warb auf eBay Kontaktlinsen zum Verkauf an und warb u.a. mit der Aussage

"Ihr Paket oder Päckchen ist gegen Transportschäden oder Verlust versichert!".

Das LG Frankenthal sah darin eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Da der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen ohnehin das Transportrisiko trage, handle es sich um keine darüber hinausgehende Leistung.

Der Beklagte hatte bei den DHL und DPD die Standard-Variante "versicherter Versand" genommen, darüber hinausgehend jedoch keine weitere Transportversicherung abgeschlossen.

Dies reiche nicht aus, damit die Werbeaussage richtig sei. Denn diese Versicherung schütze einzig und allein den Versender des Produktes, also den Unternehmer. Der Verbraucher erlange dadurch kein eigenes Recht.

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