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Kategorie: Onlinerecht

AG Kaiserslautern: 2 Jahre Freiheitsstrafe für gefälschte Windows-CDs

Das AG Kaiserslautern (Urt. v. 18.11.2015 - Az.: 4 Ls 6056 Js 15364/13) hat einen Verkäufer von Windows-Raubkopien zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Verurteilte verkaufte über ein Jahr über eine bekannte Online-Plattform gefälschte Windows 7-CDs an Dritte. Gleichzeitig importierte er ca. 100 Stück DVD-Raubpressungen des Computerprogramms Adobe Acrobat. Beim Import nach Deutschland wurde Ware bereits beschlagnahmt.

Der Täter war bereits in der Vergangenheit strafrechtlich umfangreich in Erscheinung getreten und verurteilt worden. Dabei handelte es sich jedoch um keine Delikte aus dem Urheber- oder Markenrecht.

Das AG Kaiserslautern verurteilte den Angeklagten insgesamt zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 5.000,- EUR.

Es liege sowohl eine gewerbsmäßige strafbare Kennzeichenverletzung als auch eine gewerbsmäßige Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vor.

Zugunsten des Angeklagten sei zu berücksichtigen, so das Gericht, dass er in der Hauptverhandlung geständig gewesen sei. Ebenso sei zu seinen Gunsten zu werten, dass er durch das länger andauernde Ermittlungsverfahren belastet gewesen sei und sich zur Schadenswiedergutmachung bereit erklärt habe.

Zulasten des Angeklagten sei die Vielzahl der Betrugsopfer zu werten und dass er die Taten in Kenntnis des laufenden Ermittlungsverfahrens begangen habe. Desweiteren seien seine - allerdings nicht einschlägigen - Vorstrafen zu berücksichtigen.

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