Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VGH München: 9 Live muss sich vorläufig weiter an Gewinnspielsatzung halten

Der VGH München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile gewinnspielsatzung-gilt-vorlaeufig-auch-fuer-9-live-7-ne-09-1378-verwaltungsgerichtshof-muenchen-20090811.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.08.2009 - Az.: 7 NE 09.1378) hat entschieden, dass die erst vor kurzem in Kraft getretene Gewinnspielsatzung weiterhin wirksam bleibt. Der Fernsehsender 9 Live begehrte im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Aussetzung der Regelungen.

Diesem Begehren haben die Münchener Richter eine klare Absage erteilt. Jedoch aus formalen Gründen, ohne zur eigentlichen Frage, ob die Gewinnspielsatzung rechtmäßig ist oder nicht, näher Stellung zu nehmen.

Die wirtschaftliche Beeinträchtigung einzelner Unternehmen rechtfertige grundsätzlich nicht die Außerkraftsetzung gesetzlicher Bestimmungen. Andernfalls wäre der Gesetzgeber  in einer Vielzahl von Fällen daran gehindert, bestimmten Situationen sofort Rechnung zu tragen, nur weil diese wirtschaftsregulierend eingreifen würden.

Die Gewinnspielsatzung bleibt somit weiterhin in Kraft. Und die Frage, ob die inhaltlichen Regelungen verfassungsgemäß sind, bleibt auch weiterhin ungeklärt.

Erwähnenswert ist in jedem Fall, dass die Richter selbst eingestehen, dass die Fragen zahlreiche ungelöste Probleme aufwerfen:

"Im vorliegenden Fall kann sich die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung nicht an den Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags orientieren, da diese noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar sind.

Ob die Gewinnspielsatzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hängt von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen ab, die erst nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren zu beantworten sein werden. Eine gesicherte Prognose über den möglichen Erfolg oder Misserfolg des Normenkontrollantrags ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich."

Es bleibt also spannend.

 

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen