Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Bundesligaverein den gewerblichen Weiterverkauf seiner Fussballtickets untersagt, so das LG Dortmund <link http: www.online-und-recht.de urteile ticket-verkauf-darf-auch-nur-durch-bundesligaverein-selbst-durchgefuehrt-werden-13-o-46-08-landgericht-dortmund-20100211.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.02.2010 - Az.: 13 O 46/08).
Die Klägerin, ein Verein der Ersten Fussball-Bundesliga, ging gegen die Betreiberin einer Online-Auktionsplattform vor, auf der Nutzer die Karten zum Weiterverkauf anboten. Der Sportverein hatte in seinen AGB einen solchen gewerbliche Weiterveräußerung ausdrücklich untersagt.
Die Dortmunder Richter sahen das vertragliche Verbot als zulässig an und bejahten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch der Klägerin.
Schließlich sei die Vereinbarung des Weiterveräußerungsverbotes kartellrechtlich auch nicht zu beanstanden. Denn jedem Anbieter einer Ware - selbst einem marktbeherrschenden Unternehmen - stehe die Gestaltungsfreiheit seines Absatzsystems zu.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung des LG Dortmund ist keine große Überraschung, sondern vielmehr nur eine konsequente Umsetzung der BGH-Rechtsprechung (<link http: www.online-und-recht.de urteile weiterverkauf-von-fussballkarten-durch-gewerblichen-kartenhaendler-bundesgerichtshof--20080911.html _blank>Urt. v. 11.09.2008 - Az.: I ZR 74/06). Die höchsten deutschen Zivilrichter hatten damals entschieden, dass der gewerbliche Weiterverkauf untersagt werden dürfe, der rein private hingegen nicht. Siehe dazu auch unseren Law-Podcast <link http: www.law-podcasting.de ist-der-weiterverkauf-von-fussballkarten-rechtlich-erlaubt-die-grundlagen-entscheidung-des-bgh _blank external-link-new-window>"Ist der Weiterverkauf von Fußballkarten rechtlich erlaubt?".
Auf dieser Linie liegt die Entscheidung aus Dortmund.
Auch noch nach dem Grundlagen-Urteil des BGH gibt es zahlreiche Auseinandersetzungen in diesem Bereich. So hatte jüngst das LG Essen <link http: www.online-und-recht.de urteile bundesligaverein-schalke-04-darf-online-tickets-nicht-sperren-4-o-69-09-landgericht-essen-20090326.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.03.2009 - Az.: 4 O 69/09), dass Schalke 04 Zweiterwerbern, die über eine Internet-Plattform Tickets gekauft haben, nicht den Zutritt zum Stadion verwehren darf. Die Entscheidung des LG Essen wurde wenig später jedoch aus formal-juristischen Gründen, ohne in der Sache selbst Stellung zu nehmen, vom OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile schalke-04-darf-kaeufern-von-online-tickets-zutritt-doch-verwehren-4-u-86-09-oberlandesgericht-hamm-20090714.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.07.2009 - Az.: 4 U 86/09).