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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Amazon muss Zugang zu gekauften digitalen Inhalte auch gesperrten Kunden ermöglichen

Der Online-Handelsriese Amazon ist nicht berechtigt, Kunden den Zugang zu gekauften digitalen Inhalte zu verwehren. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde aus anderen Gründen gesperrt ist <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 26.02.2016 - Az.: 6 U 90/15).

Es ging um nachfolgende AGB-Klausel von Amazon:

"Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

Eine solche Bestimmung sei rechtswidrig, bestimmten die Kölner Richter.

Es sei unverhältnismäßig und benachteilige den Kunden unangemessen, wenn er keinen Zugang zu bereits erworbenen Inhalten mehr erhalte.

Es bestünde kein sachlicher Grund, bereits erhaltenen digitalen Content dem User wieder zu entziehen, wenn er für den Erhalt bereits das Entgelt entrichtet habe.

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