Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen

Wer eine eBay-Auktion wegen Irrtums anfechten will, muss seine Anfechtungserklärung hinreichend deutlich erklären <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 21.05.2012 - Az.: 52 S 140/11).

Der Beklagte veräußerte über eBay an den Kläger mehrere Telefone, stellte dann aber nach Kaufvertragsschluss fest, dass er einen fehlerhaften Preis bei seinem Angebot hatte. Daraufhin schrieb er an den Kläger:

"Hallo ... sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? (...)."

Das Berliner Gericht sah darin keine ausreichende Anfechtungserklärung, so dass der Kaufvertrag weiter wirksam Bestand hatte.

Der Hinweis, die Telefone "trotzdem" verkaufen zu wollen ("... -hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen?") und der Anfrage, "wie wollen wir jetzt verfahren?" zeige die Bereitschaft, an dem Verkauf der Telefone festzuhalten, wenn der Kläger auch Interesse habe.

Rechts-News durch­suchen

14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen