Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: ASICS-Händler dürfen in Online-Preissuchmaschinen werben

Der BGH hat klargestellt, dass Hersteller ihren Händlern nicht pauschal verbieten können, Preissuchmaschinen zu nutzen <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile asics-haendler-duerfen-in-online-preissuchmaschinen-werben-bundesgerichtshof-20171212 _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 12.12.2017 - Az.: KVZ 41/17).

Der Hersteller ASICS hatte seinen Händlern allgemein verboten, Preissuchmaschinen zu nutzen. Den Händlern war untersagt, einem Dritten zu erlauben, Markenzeichen von ASICS in jeglicher Form auf der Internetseite des Dritten zu verwenden, um Kunden auf die Internetseite des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten. Der Vertrag sah ferner ein Verbot vor, die Funktionalität von Preisvergleichsmaschinen zu unterstützen. Darüber hinaus war den Händlern verboten, Vertragswaren über den Internetauftritt eines Dritten zu bewerben oder zu verkaufen, es sei denn, der Name oder das Logo der Plattform des Dritten würde nicht abgebildet.

Der BGH hat ein solches generelles Verbot für unwirksam erklärt. Eine solch undifferenzierte Beschränkung, die an keinerlei qualitative Voraussetzungen anknüpfe, beschränke die Rechte der Händler und der Allgemeinheit in unangemessener Weise.

Ein solches Verbot führe zu einer wesentlichen Beschränkung des Einzelhändlers im Online-Handel, so die Richter. Im Hinblick auf das große Produktangebot im Internet und die Vielzahl der dort tätigen Anbieter komme Preissuchmaschinen eine erhebliche Bedeutung zu. Sie ermöglichten es den Internetnutzern, die sich bereits für ein konkretes Produkt entschieden hätten und dieses erwerben wollten, gezielt danach zu suchen, welcher Händler es zu welchen Konditionen anbiete. Ein Einzelhändler könne danach durch ein preislich günstiges Angebot und die Verknüpfung mit einer Preissuchmaschine die Chance deutlich verbessern, dass Internetnutzer, die sich für das betreffende Produkt interessierten, sein Online-Angebot wahrnehmen würden.

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen