Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BKartA: OLG Düsseldorf bestätigt BKartA-Standpunkt zum Verbot von Online-Preissuchmaschinen

Wie das Bundeskartellamt (BKartA) in einer <link http: www.bundeskartellamt.de shareddocs meldung de pressemitteilungen _blank external-link-new-window>Pressemitteilung erklärt, hat das OLG Düsseldorf in einer Grundsatzentscheidung die Rechtsansicht der Behörde zum Verbot von Online-Preissuchmaschinen durch Hersteller bestätigt. Somit ist das generelle Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen durch Händler im Rahmen eines (selektiven) Vertriebssystems kartellrechtswidrig und unzulässig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:

"Preissuchmaschinen im Internet sind für Verbraucher ein wichtiges Mittel, um transparent Informationen über Preise zu bekommen und zu vergleichen. Sie sind gerade für kleinere und mittlere Händler wichtig, um auffindbar zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, dass Hersteller ihren Händlern die Nutzung von Preissuchmaschinen nicht generell verbieten. Darum ging es in unserem Pilotverfahren."

Im vorliegenden Fall hatte der Hersteller von Sportschuhen, der in Deutschland einen Marktanteil von fast 30% hatte, bis vor wenigen Jahren seinen Vertragshändlern u.a. nicht erlaubt, online Preisvergleiche zu nutzen.

Das OLG Düsseldorf wertete dieses Verbot, so das BKartA, als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung. Den Vertragshändlern würden dadurch wichtige Absatzmöglichkeiten entzogen.

Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 06.04.2017

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen