Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Bamberg: Auch abwesender Geschäftsführer haftet für wettbewerbsrechtliches Verbot

Ein Geschäftsführer haftet auch dann für Wettbewerbsverstöße, wenn er gar nicht anwesend ist, so das OLG Bamberg in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile geschaeftsfuehrer-haftet-fuer-verstoss-gegen-wettbewerbsverbot-auch-bei-abwesenheit-3-w-36-09-oberlandesgericht-bamberg-20090406.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.04.2009 - Az.: 3 W 36/09).

In der Vergangenheit hatte wurde gegen den Beschwerdeführer, Geschäftsführer eines Unternehmens, ein gerichtliches Werbeverbot erwirkt. Das Werbeschild an der Außenseite des Schaufensters überklebte er daraufhin.

Wenig später war das ursprünglich Werbeplakat dann doch wieder zu sehen, weswegen ein gerichtliches Ordnungsgeld verhängt wurde. Dagegen legte er Beschwerde ein mit der Begründung, dass alkoholisierte Jugendliche die Überklebung heimlich nachts entfernt hätten. Er sei zumindest nicht anwesend gewesen und daher auch nicht verantwortlich.

Die Bamberger Richter ließen keinen Zweifel daran, dass das Ordnungsgeld zu Recht verhängt worden sei.

Zum einen habe der Beschwerdeführer zu vertreten, dass das Werbeschild an der Außenwand angebracht sei und somit von jedem verändert werden könne. Zum anderen hafte ein Geschäftsführer selbstverständlich auch dann, wenn er nicht persönlich anwesend sei.

 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen