Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Auch leere Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dürfen online nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden

Auch leere Ersatz-Tanks für E-Zigaretten dürfen online nur mit Alterskontrolle verkauft werden.

Die Vorschriften zur Alterskontrolle gelten auch beim Online-Verkauf von leeren Ersatz-Tanks für E-Zigaretten (OLG Hamm, Urt. v. 03.04.2025 - Az.: 4 U 29/24).

Ein Onlinehändler verkaufte über eine Plattform leere Ersatztanks für E-Zigaretten, ohne das Alter der jeweiligen Käufer zu überprüfen.

Ein Mitbewerber führte einen Testkauf durch und stellte fest, dass beim Bestellvorgang und bei der Lieferung keine Alterskontrolle stattfand. Dagegen klagte sie.

Zu Recht, wie das OLG Hamm entschied.

Der ungeprüfte Verkauf der Ersatztanks stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, so das Gericht.

Auch leere Tanks für E-Zigaretten fielen unter das Jugendschutzgesetz, da sie als “Behältnisse” gelten und somit Kinder und Jugendliche geschützt werden müssten.

Eine Altersverifikation sei daher zwingend erforderlich:

"Zu den von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG erfassten Produkten gehören auch nicht befüllte Ersatz-Tanks für E-Zigaretten (…).

Dem Gesamtzusammenhang der Regelung (…) ist zu entnehmen, dass von dieser Regelung jedenfalls auch “elektronische Zigaretten” erfasst werden sollen, wobei es im Ergebnis dahinstehen kann, ob elektronische Zigaretten, in denen nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampft werden (können), bereits von § 10 Abs. 3 JuSchG erfasst werden und § 10 Abs. 4 JuSchG lediglich - erweiternd - nikotinfreie elektronische Zigaretten (namentlich nikotinfreie Einwegprodukte) in den Regelungsbereich miteinbezieht oder ob elektronische Zigaretten insgesamt erst von § 10 Abs. 4 JuSchG erfasst werden."

Und weiter:

"Der Senat hat bereits entschieden, dass unter dem Begriff des „Behältnisses“ im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG ein „Nachfüllbehälter“ im Sinne des Tabakerzeugnisrechts zu verstehen ist (OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 – I-4 U 162/16 –, juris, Rdnrn. 54, 58) (…).

Es ist kein überzeugender Grund ersichtlich, den Begriff der „elektronischen Zigaretten“ (…) nicht auch im tabakerzeugnisrechtlichen Sinne (…) auszulegen (…); nur so können Wertungswidersprüche vermieden werden und nur so kann das vom Gesetzgeber angestrebte besonders hohe Schutzniveau für Kinder und Jugendliche erreicht werden."

Rechts-News durch­suchen

29. Juni 2026
Wer in Anzeigen seine Identität und Anschrift verschweigt, riskiert ein Ordnungsgeld. Auch wenn nur der Geschäftsführer als Kontakt genannt wird.
ganzen Text lesen
29. Juni 2026
Makler müssen in Immobilienanzeigen Rechtsform und Anschrift nennen, Name und Website allein reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
25. Juni 2026
Gewerbeverbot wegen aggressiver Gewinnspielwerbung? Das reicht nicht, wenn Verbrauchern kein direkter finanzieller Schaden entsteht.
ganzen Text lesen
24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen