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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Axel Springer hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

Nun hat auch das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 29.09.2015 - Az.: 22 O 132/14) entschieden, dass der Axel Springer-Verlag keinen Unterlassungsanspruch gegen den Werbeblocker Adblock Plus hat.

Das Gericht schließt sich damit den bisherigen Urteilen anderer Gerichte in dieser Angelegenheit an: Zeit.de war mit seiner Klage gegen AdBlock Plus vor dem LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zeit-de-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-werbeblocker-adblock-plus-landgericht-hamburg-20150421 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 21.04.2015 - Az.: 416 HKO 159/14) gescheitert. RTL war in München erfolglos <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11843/14), ProSiebenSat.1 ebenfalls <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG München I, Urt. v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11673/14).

Die Umgehung der Werbe-Sperren hingegen soll rechtswidrig sein: BILD hat durch eine einstweilige Verfügung <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-programmcodes-zur-umgehung-der-sperren-auf-bild-de-fuer-adblocker-nutzer-landgericht-hamburg-20151022 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 22.10.2015 - Az.: 308 O 375/15) dem Hersteller von Adblocker Plus verbieten lassen, die von BILD eingeführten Anti-Werbe-Sperren zu umgehen. Und "welt.de" hat gegen die Werbeblocker-Software AdBlock einen Anspruch auf Unterlassung <link http: www.dr-bahr.com news unterlassungsanspruch-von-welt-gegen-werbeblocker-software-adblock.html _blank external-link-new-window>(LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.11.2015 - Az.: 3-06 O 105/15).

Die Kölner Richter machen es sich übrigens einfach und verweisen in ihrer Begründung auf die Entscheidungen aus Hamburg und München. Eigene Ausführungen und Ansichten fehlen.

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