Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Detmold: Bei E-Mail-Spam Vertragsstrafe von 350,- EUR ausreichend, um Wiederholungsgefahr auszuschließen

Nach Meinung des LG Detmold <link http: www.online-und-recht.de urteile vertragsstrafe-von-350-eur-angemessen-um-wiederholungsgefahr-bei-unerlaubter-werbe-e-mail-auszuschliessen-landgericht-detmold-20160912 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.09.2016 - Az.: 10 S 30/16) ist eine Vertragsstrafe von 350,- EUR ausreichend, um in Fällen der unerlaubten E-Mail-Werbung die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Der Kläger machte Unterlassungsansprüche wegen der Zusendung unerlaubter E-Mail-Werbung geltend. Die Beklagte gab eine Unterlassungserklärung an, wobei die Vertragsstrafe bei 350,- EUR angesetzt war. Dies hielt der Kläger für nicht ausreichend, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen und ging vor Gericht.

In der 1. Instanz wies das Amtsgericht die Klage ab, so dass der Kläger Berufung einlegte. In seinem aktuellen Hinweisbeschluss erklärte nun das LG Detmold in der 2. Instanz, die Berufung zurückzuweisen.

Die Vertragsstrafe von 350,- EUR im Rahmen der Unterlassungserklärung sei ausreichend gewesen, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Zwar seien an den Fortfall der Wiederholungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung hohe Anforderungen zu stellen. Dies seien im vorliegenden Fall jedoch erfüllt. Denn seit der betreffenden E-Mail-Zusendung (vor ca. 1,5 Jahren) habe der Kläger keine weitere unerlaubte Übermittlung erhalten. Es sei daher in der Folgezeit zu keiner weiteren Beeinträchtigung gekommen.

Angesichts dieser besonderen Umstände sei davon auszugehen, dass keine Wiederholungsgefahr mehr bestünde.

Nach dem Hinweisbeschluss nahm der Kläger seine Berufung zurück.

Den Streitwert legte das Gericht auf 1.000,- EUR fest.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen