Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Rostock: Bei fehlender Grundpreisangabe Streitwert von 10.000,- EUR auch nach UWG-Reform weiterhin angemessen

Bei einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit (hier: fehlende Grundpreisangabe) ist ein Streitwert von 10.000,- EUR angemessen und nicht zu reduzieren. Dies gilt auch nach dem Inkrafttreten der UWG-Reform, mit dem u.a. der Rechtsmissbrauch bei Preisangabeverstößen bekämpft werden sollte (OLG Rostock, Beschl. v. 17.05.2021 - Az.: 2 W 4/21).

Die Beklagte wehrte sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung iHv. 10.000,- EUR. Der Rechtsstreit betraf eine fehlende Grundpreisangabe.

Das OLG Rostock wies die Streitwertbeschwerde zurück, da es den festgelegten Wert von 10.000,- EUR für passend hielt:

"Der vom Landgericht für den hier streitbegriffenen Verstoß gegen Vorschriften der Preisangabeverordnung – fehlende Grundpreisangabe – (...) festgesetzte Wert von 10.000,00 € ist – auch unter ergänzender Berücksichtigung von § 51 Abs. 3 Satz 1 GKG und § 12 Abs. 3 UWG – nicht übersetzt. 

Vielmehr bewegt sich diese Wertfestsetzung im Rahmen des in der Rechtsprechung üblicherweise „Veranschlagten“, und zwar auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Angelegenheit keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufgewiesen hat, vielmehr – diese Einschätzung teilt der Senat durchaus – vergleichsweise einfach gelagert war, und außerdem der verfahrensanlassgebende (Erst-) Verstoß von wirtschaftlich eher geringem Gewicht gewesen ist."

Etwas anderes andere gelte auch nicht durch die vor kurzem in Kraft getretene UWG-Reform:

"Soweit die Beschwerde ergänzend darauf abhebt, mit der jüngsten UWG-Novelle solle gerade das Abmahnwesen in Bezug auf (bloße) Preisangabeverstöße eingedämmt werden, ist richtig, dass der neue § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG für solche Fälle Einschränkungen bringt, dies allerdings insofern, als hier für die Abmahnung in gewissen Konstellationen keine Kosten mehr geltend gemacht werden dürfen (...).

Ob sich daraus auch Schlüsse auf die Wertfestsetzung ziehen lassen (werden), erscheint zumindest fraglich. Vor allen Dingen aber ist die Neuregelung noch nicht in Kraft getreten; für den vorliegenden Fall beansprucht sie jedenfalls noch keine Gültigkeit."

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen