Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: Bei wettbewerbsrechtlichem Abschluss-Schreiben 1,0-Geschäftsgebühr erstattungsfähig

In einem von uns betreuten Gerichtsverfahren hat das OLG Koblenz <link http: www.online-und-recht.de urteile kosten-eines-abschluss-schreibens-ihv-1-0-geschaeftsgebuehr-sind-erstattungsfaehig-oberlandesgericht-koblenz-20150211 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.02.2015 - Az.: 9 U 903/14) entschieden, dass bei einem wettbewerbsrechtlichen Abschluss-Schreiben eine 1,0-Geschäftsgebühr erstattungsfähig ist.

Die Vorinstanz - das LG Trier - hatte die Klage noch abgewiesen, weil es der Meinung war, dass ein wettbewerbsrechtlichen Abschluss-Schreiben lediglich ein einfaches Dokument sei und somit allenfalls eine 0,3-Gebühr zu ersetzen sei.

Ein Abschluss-Schreiben hat die Funktion, die endgültige Erledigung eines Rechtsstreits im einstweiligen Verfügungsverfahren herbeizuführen. Hierbei fordert der Gläubiger den Schuldner auf, die erlassene einstweilige Verfügung rechtsverbindlich anzuerkennen, um ein teures Hauptsacheverfahren vor Gericht zu vermeiden. Für dieses Abschluss-Schreiben, wenn es denn anwaltlich erfolgt, fallen weitere Kosten an. Insofern empfiehlt es sich für den Schuldner stets, dem Gläubiger zuvorzukommen und rechtzeitig eine Erklärung abzugeben, um (vermeidbare) Kosten zu sparen.

Im vorliegenden Fall reagierte der Schuldner nicht, so dass ein Abschluss-Schreiben erfolgte.

Zwar könne nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in Ausnahmefällen auch die Annahme eines einfachen Schreibens gerechtfertigt sein. Jedoch sei allein der Umstand, dass es sich bei dem Abschluss-Schreiben in der Regel um einen standardisierten Brief handle, noch kein Grund zur Annahme eines einfachen Schreibens, so die Robenträger. Denn sowohl die Formulierung des Schreibens selbst als auch die Kontrolle der abgegebenen Abschlusserklärung verlange eine Prüfung, ob die abgegebene Erklärung zur Erreichung des Sicherungsziels inhaltlich ausreiche.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen