Das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile zeitungsartikel-ueber-dopingvorwurf-rechtswidrig-landgericht-hamburg-20090424.html _blank external-link-new-window>(Urt v. 24.04.2009 - Az.: 324 O 810/08) hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen ehemals gedopten Ringer persönlichkeitsrechtsverletzend ist, wenn der Verdacht erweckt wird, dass der Betroffene als Nationaltrainer des chinesischen Ringerkaders an der etwaigen Vergabe von Dopingmitteln an chinesischen Athleten mitgewirkt hat.
Der Kläger war aktiver Ringer und später Trainer in der DDR. Im Jahr 2000 war er Bundestrainer der Ringer, als ein deutscher Athlet seiner Mannschaft positiv auf ein Steroid bei den Olympischen Spielen in Sydney getestet wurde. Später trainierte er die chinesischen Ringer zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2008. In der Zeit gab es immer wieder eine Vielzahl von Doping-Fällen im chinesischen Spitzensport.
Über dieses Thema berichtete die Beklagte in einer TV-Sendung und in deren Internet-Ausgabe unter dem Titel "Dopingbelastete DDR-Trainer in China". In diesem Zusammenhang wurde ein Interview mit dem Kläger ausgestrahlt. Der Kläger wirkte als Nationaltrainer nicht an einer etwaigen Vergabe von Dopingmitteln an chinesischen Athleten mit. Diesen Eindruck vermittelte nach seiner Ansicht aber die TV-Sendung. Daher klagte er auf Unterlassung.
Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.
Bei der Ausstrahlung des Beitrages habe sich die Beklagte nicht an die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten. Zum einen wäre es erforderlich gewesen, dass wenigstens ein Mindestmaß an Tatsachen vorlägen, die einen solch schwerwiegenden Vorwurf begründen könnten. Zum anderen sei der Kläger nicht um eine Stellungnahme gebeten worden. Bereits aus letzterem Grund sei die Berichterstattung daher unzulässig gewesen.