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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Beweislast bei irreführender Online-Werbung

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal klargestellt, dass grundsätzlich den Kläger die Beweislast für Fälle der irreführenden Online-Werbung trifft (BGH,  Beschl. v.  14.03.2019 - Az.: I ZR 167/18).

Im Rahmen der Auseinandersetzung ging es um eine konkrete Werbeaussage für ein bestimmtes Internetforum.

Der Kläger hatte die dortigen Behauptungen als wettbewerbswidrig beanstandet, der Beklagte hatte für die Richtigkeit seiner Aussage unter anderem bestimmte Zeugen benannt.

Das KG Berlin hatte den Beklagten trotz Nennung des Zeugen zur Unterlassung verurteilt. Diese Entscheidung hob der BGH nun auf, weil nicht der Beklagte, sondern der Kläger für den Rechtsverstoß beweisbelastet sei:

"Für das Bestehen der Arbeitsgemeinschaft ist nicht der Beklagte beweisbelastet, weil die Darlegungs- und Beweislast für die Irreführung (...)  den Kläger als Anspruchssteller trifft (...). Angesichts der Benennung angeblicher Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft durch den Beklagten war es somit Sache des Klägers zu beweisen, dass mangels Mitgliedschaft des Rechtsanwalts G.   eine Arbeitsgemeinschaft im vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Sinne im Zeitpunkt der Werbung nicht bestand.

Diese Gehörsverletzung ist entscheidungserheblich, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (...)."

 

 

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