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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Bewertungstool "Ausgezeichnet.org" für Online-Shop irreführend

Das Bewertungstool "Ausgezeichnet.org" für einen Online-Shop ist irreführend, wenn bei der Darstellung Bewertungen für ein und denselben Shop von unterschiedlichen Verkaufsplattformen zusammengeführt werden, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 01.08.2017 - Az.: 33 O 159/16).

Der Beklagte betrieb einen Online-Shop auf der eigenen Webseite an, verkaufte aber parallel auch über andere Verkaufsplattformen wie z.B. eBay. Auf seiner Homepage setzte er dabei das Bewertungstool von "Ausgezeichnet.org" ein. In der angezeigten "Ausgezeichnet.org"-Grafik hieß es:

"(...)
SEHR GUT
4.94/5.00
31.819 Bewertungen
von mehreren Portalen"

Auf den eigenen Online-Shop entfielen dabei nur 27 Bewertungen. Der Rest stammte von anderen Plattformen wie z.B. eBay.

Die Kölner Richter stuften dies als irreführend ein.

Durch die Verwendung des Logos im Onlineshop werde der Eindruck erweckt, dass alle 31.089 Kundenbewertungen sich auf den eigentlichen Online-Shop beziehen würden, obwohl für diese konkrete Internetseite tatsächlich nur 27 Bewertungen abgegeben worden seien. Grafische Darstellungen auf einer Internet-Präsenz würden die User auf eben jene Webseite beziehen.

Die Irreführung werde auch nicht durch den Zusatz "von mehreren Portalen" beseitigt. Denn diesen Hinweis verstehe der Verbraucher lediglich in der Weise, dass auf der Plattform  "Ausgezeichnet org"  mehrere  Bewertungsportale ausgewertet worden seien,  aber nicht, dass damit mehrere unterschiedliche bewertete Webseiten gemeint seien. Dies hätte deutlicher herausgestellt werden müssen, um ausreichende Transparenz zu schaffen, so die Richter.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Nicht nur unmittelbar das Bewertungstool von "Ausgezeichnet.org" ist von dieser Rechtsprechung betroffen, sondern ebenso eine Vielzahl von anderen Anbietern am Markt, die ähnlich bzw. vergleichbar agieren.

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