Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Bezeichnung "Klosterseer" für Bier erlaubt

Die Bezeichnung "Klosterseer" für Bier erlaubt, denn es handelt sich um keine geographische Herkunftsangabe <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 17.03.2016 - Az.: 29 U 2878/15).

Die Beklagte, die ihren Sitz in Grafing bei Münche hatte, benutzte für ihr Bier die Bezeichnung "Klosterseer" und berief sich dabei auf den fünf Kilometer entfernten Klostersee.

Die Klägerin sah darin eine unzulässige Herkunftsangabe. Der See bei Seeon-Seebruck im Landkreis Traunstein, an dem sich das weithin bekannte ehemalige Kloster Seeon befinde, werde ebenfalls Klostersee genannt und sei jedenfalls in Bayern der mit Abstand bekannteste Klostersee. Die Beklagte führe daher die Verbraucher mit dem Produktnamen in die Irre, so die Ansicht der Klägerin.

Das OLG München wies die Klage ab.

Es sei unstreitig, dass es in Bayern mehrere Seen mit der Bezeichnung "Klostersee" gebe. Alle Örtlichkeiten genössen jedoch keine überregionale Bekanntheit, d.h. über Bayern hinaus.

Voraussetzung für die Annahme einer geographischen Herkunftsangabe sei jedoch, dass der Verkehr den Namen mit einer bestimmten Region verbinde. Dies sei hier nicht der Fall, da die meisten Verbraucher den Namen nicht mit einer einzigen Örtlichkeit gleichsetzen würden.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen