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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Köln: Bezeichnung "Winkeladvokatur" für Rechtsanwalt ehrverletzend

Die Bezeichnung "Winkeladvokatur" für einen Rechtsanwalt ist eine unzulässige Schmähkritik und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt <link http: www.online-und-recht.de urteile bezeichnung-als-winkeladvokatur-ist-geringschaetzig-und-abwertend-5-o-344-10-landgericht-koeln-20111115.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - Az.: 5 O 344/10).

Beide Parteien waren Rechtsanwälte. Der Beklagte bezeichnete die Sozietät des Klägers als "Winkeladvokatur".

Die Kölner Richter sahen darin eine rechtswidrige Schmähkritik.

Es handle sich um einen Angriff auf die Ehre und das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Denn darunter verstehe man eine Person, die intellektuell nicht in der Lage sei, den juristischen Beruf zuverlässig auszuüben oder ihn zumindest in moralisch fragwürdiger Weise auszuführen.

Die Bezeichnung sei somit negativ besetzt und enthalte eine klar geringschätzende Wertung. Diese Herabwürdigung der Person seit nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, so dass die Äußerung rechtswidrig sei.

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