Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: DDos-Attacken auch dann strafbar, wenn angegriffene Webseite selbst rechtswidrig ist

DDos-Attacken sind auch dann eine strafbare Computersabotage, wenn die angegriffene Webseite selbst rechtswidrigen Inhalten dient <link http: www.online-und-recht.de urteile strafbare-computersabotage-auch-dann-wenn-angegriffenes-ziel-rechtswidrigen-zwecken-diente-bundesgerichtshof-20170111 _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. v. 11.01.2017 - Az.: 5 StR 164/16).

Der Angeklagte wirkte als Webmaster am Betrieb von kino.to und kinox.to mit. Auf beiden Seiten fanden sich umfangreich Raubkopien von überwiegend aktuellen, sämtlich urheberrechtlich geschützten Kinofilmen und Fernsehserien.

Gegen eine Webseite, die ähnliche urheberrechtswidrige Inhalte anbot, übte der Angeklagte DDoS-Attacken in Form des Distributed-Reflected-Denial-of-Service (DRDoS) aus.

Der BGH bewertete dies als strafbare Computersabotage.

Auch wenn das angegriffene Ziel selbst rechtswidrig sei, falle es gleichwohl unter den strafrechtlichen Schutz der Norm. Es sollten unbefugte Eingriffe in Informationssysteme ohne Differenzierung nach der Rechtmäßigkeit des Einsatzzwecks des Systems verboten werden.

Etwaige Einschränkungen wären auch mit den gewünschten Zielen unvereinbar, die Sicherheit der Netze und Informationen umfassend zu gewährleisten und eine sichere Informationsgesellschaft zu schaffen.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen