Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: DDos-Attacken auch dann strafbar, wenn angegriffene Webseite selbst rechtswidrig ist

DDos-Attacken sind auch dann eine strafbare Computersabotage, wenn die angegriffene Webseite selbst rechtswidrigen Inhalten dient <link http: www.online-und-recht.de urteile strafbare-computersabotage-auch-dann-wenn-angegriffenes-ziel-rechtswidrigen-zwecken-diente-bundesgerichtshof-20170111 _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. v. 11.01.2017 - Az.: 5 StR 164/16).

Der Angeklagte wirkte als Webmaster am Betrieb von kino.to und kinox.to mit. Auf beiden Seiten fanden sich umfangreich Raubkopien von überwiegend aktuellen, sämtlich urheberrechtlich geschützten Kinofilmen und Fernsehserien.

Gegen eine Webseite, die ähnliche urheberrechtswidrige Inhalte anbot, übte der Angeklagte DDoS-Attacken in Form des Distributed-Reflected-Denial-of-Service (DRDoS) aus.

Der BGH bewertete dies als strafbare Computersabotage.

Auch wenn das angegriffene Ziel selbst rechtswidrig sei, falle es gleichwohl unter den strafrechtlichen Schutz der Norm. Es sollten unbefugte Eingriffe in Informationssysteme ohne Differenzierung nach der Rechtmäßigkeit des Einsatzzwecks des Systems verboten werden.

Etwaige Einschränkungen wären auch mit den gewünschten Zielen unvereinbar, die Sicherheit der Netze und Informationen umfassend zu gewährleisten und eine sichere Informationsgesellschaft zu schaffen.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen