Der Düsseldorfer Kreis, eine informelle Vereinigung der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, hat vor kurzem Anwendungshinweise zum gewerblichen Adresshandel und zum Direktmarketing herausgegeben. Das Dokument ist <link http: www.lda.bayern.de lda datenschutzaufsicht lda_daten anwendungshinweise_werbung.pdf _blank external-link-new-window>hier downloadbar.
Der Düsseldorfer Kreis hat eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Werbung und Adresshandel“ eingerichtet und diese mit der Erarbeitung von Anwendungshinweisen beauftragt. Federführend war dabei das Bayerische Landesamt für Datenschutz.
Das Dokument ist insgesamt zwölf Seiten lang und enthält zu vielen umstrittenen Fragen des gewerblichen Adresshandels und der Auslegung der neuen BDSG-Vorschriften eine Interpretationshilfe.
Für den Adresshändler, Listbroker und für alle sonstigen Unternehmen aus der Direktmarketing-Branche ist die Datei daher eine Pflichtlektüre, denn sie bietet ausreichend Anschauungsmaterial, wie die Datenschutzbehörden aktuell die Rechtslage auslegen. Schwerpunkt der Erörterungen ist <link http: www.gesetze-im-internet.de bdsg_1990 __28.html _blank external-link-new-window>§ 28 Abs.3 BDSG.
Siehe zu dem ganzen Themenkomplex auch das Standardwerk <link http: www.gewerblicher-adresshandel.de _blank external-link-new-window>"Gewerblicher Adresshandel" von RA Dr. Bahr.