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Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Durch Online-Warnhinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen..." irreführende Werbung

Wird mit einem Online-Warnhinweis (hier: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker") für ein Produkt geworben, bei dem eine solche Information nicht notwendig ist, wird das Produkt irreführend aufgewertet. Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor (OLG Dresden, Urt. v. 15.01.2019 - Az.: 14 U 941/18).

Die Beklagte vertrieb Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte und "warb" online für diese Waren mit dem Hinweis 

"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"

Dabei handelte es sich um einen Warnhinweis, der gesetzlich für Arzneimittel vorgeschrieben war, jedoch nicht für Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte.

Das OLG Dresden stufte dies als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein.

Durch den hier vorliegenden Warnhinweis entstünde beim Verbraucher der Eindruck, die beworbenen Produkte bedürften aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften eines solchen Hinweises, der normalerweise nur für Arzneimittel gelte.

Es bestünde die Gefahr, dass der Kunde davon ausgehe, dass die Ware einzigartige Merkmale gegenüber den sonst handelsüblichen aufweise und sich somit von der Konkurrenz abhebe. Es würde dem Präparat somit eine größere Wirkungsweise unterstellt:

"So nimmt der Interessent beim Produkt O(...)  aufgrund des Warnhinweises an, die beworbene Wirkung, Erschöpfungszustände zu lindern, sei besonders ausgeprägt, so dass vor Risiken und Nebenwirkungen gewarnt und hierüber aufgeklärt werden müsse.

Dem in der angegriffenen Werbung als medizinisches Körperpflegeprodukt bezeichneten Erzeugnis C(...) schreibt der Interessent aufgrund des Warnhinweises eine erhöhte Effizienz bei der Reduzierung von Pigmentstörungen durch die Wirkung auf die Melaninproduktion zu. Die Magnesium- und Vitamin E-Kapseln beugen nach Vorstellung des Interessenten besonders wirksam Mangelerscheinungen vor und schützen die Zellmembran besonders intensiv gegen Freie Radikale, möglicherweise auch aufgrund ihrer Dosierung."

Dies sei aber objektiv nicht der Fall, sodass durch den Warnhinweis irreführend über die Leistungsmerkmale getäuscht werde.

 

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